Pflichten entlang der Lieferkette
Importeur, Großhandel und Weinhändler tragen unterschiedliche Aufgaben, wenn ein Wein aus einem Drittstaat in die EU kommt. Diese Seite ordnet die Verantwortlichkeiten entlang der Lieferkette und zeigt, welche Punkte typischerweise abgesichert werden.
Die Prüfpflichten verteilen sich entlang der Marktstufe.
Beim Import eines Weins aus einem Drittstaat liegt die Erstverantwortung beim in der EU ansässigen Importeur als Erstinverkehrbringer. Er muss sicherstellen, dass die digitale Zielseite über den QR-Code erreichbar ist und die Pflichtinformationen fachlich korrekt bereitstellt.
Großhandel und Weinhandel prüfen anschließend im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten, ob die gelieferte Ware und die digitalen Inhalte schlüssig sind. Staatliche Kontrollen greifen bei Auffälligkeiten regelmäßig beim Importeur, im Handel oder in den Lagern der Marktstufen ein.
- Jede Charge benötigt einen funktionierenden QR-Code auf dem Rücketikett.
- Die digitale Plattform darf keine Marketing- oder Tracking-Cookies einsetzen und soll werbefrei bleiben.
- Zutaten und Nährwerte müssen in den Amtssprachen der jeweiligen EU-Zielländer verfügbar sein.
- Bei Wareneingang die Kennzeichnung und den QR-Code stichprobenartig kontrollieren.
- Bei Fehlern den Wein nicht an den Einzelhandel weiterverkaufen.
- Unvollständige E-Label-Seiten als Risiko im Einkaufsprozess behandeln.
- Im Webshop müssen Zutaten und Nährwerte bereits vor dem Kauf sichtbar sein.
- Stationär ist zu prüfen, ob der QR-Code physisch vorhanden und lesbar ist.
- Für digitale Inhalte ist der Händler auf rechtzeitig gelieferte Daten des Importeurs angewiesen.
- Kontrollen erfolgen durch staatliche Weinkontrolleure oder die Lebensmittelüberwachung der Bundesländer.
- Bei Verstößen wird regelmäßig der in der EU ansässige Importeur adressiert.
- Der Importeur bleibt als Inverkehrbringer der zentrale Ansprechpartner für den EU-Markt.
Diese Punkte sollten entlang der Kette vor Weitergabe geklärt sein.
Wenn Sie möchten, lässt sich die Haftung im Kaufvertrag noch feiner aufteilen.
Die nächste fachliche Ebene ist die vertragliche Risikoverteilung zwischen Großhändler und Weinhändler bei Kennzeichnungsfehlern. Diese Seite bildet zunächst die Marktstufen und die staatliche Sicht ab.
Hinweis: Diese Seite dient der fachlichen Einordnung der Prüfpflichten und ist nicht rechtsverbindlich.